19.11.04
Findet nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang statt, entsteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung, BAG MDR 04, 1302


11.10.04
Nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz hat der Arbeitgeber jedenfalls dann schlechte Karten, wenn er die Kündigung allein mit dem Vorwurf begründet, der Beschäf-tigte habe die Erkrankung nur vorgetäuscht. Denn der Arbeitgeber müsse die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich akzeptieren. (Az.: 5 TaBV 10/04)
02.09.04


Nach § 7 Abs. 3 S. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfallen innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres auch Urlaubsabgeltungsansprüche für Erholungsurlaub, der we-gen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte. Entge-gen dieser vorherrschenden Rechtsauffassung entschied nun das Arbeitsgericht Weiden, am 14.01.2004, AZ:1 Ca 1002/03


07.08.04
Das BAG erläutert zur Rückforderung von (Weihnachts)Gratifikationen seine bisherige Rechtsprechung: beträgt die Prämie 1/1 Monatslohn, so kann vom Arbeitnehmer verlangt werden, alle Gelegenheiten zur Kündigung bis zum 31.03. verstreichen zu lassen, er darf aber die erste Kündigungsmöglichkeit nach dem 31.03. nutzen, Urt.v.28.04.04, 10 AZR 356/03


24.06.2004
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach übertarifliche Zulagen bei „kommenden“ Lohner-höhungen, anrechenbar sind, wird unwirksam, wenn sie nicht beim erstmöglichen Zeit-punkt angewendet wird, BAG NJW 04, 692.


02.06.2004
Eine Arbeitnehmerin (Rechtsanwältin) verlangte während der noch laufenden 3-jährigen Elternzeit eine Teilzeitstelle. Zu unrecht, die Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers dürfe nicht durch den vorzeitigen Abbruch der Elternzeit eingeschränkt werden, so ArbG Frank-furt Az.:5 Ca 8043/03.


25.05.2004
Ob Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag noch zulässig sind, macht das BAG in einer Ent-scheidung vom 04.03.04, AZ: AZR 196/03 davon abhängig, ob der Arbeitnehmer entge-gen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Eine Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in Höhe einem vollen Monatsgehalt sei angesichts einer 2-wöchigen Kündigungsfrist regelmäßig zu hoch und somit unwirksam.


04.05.2004
Rechtsprechungsänderung: Will der Arbeitnehmer Teilurlaub auf das nächste Kalender-jahr übertragen, muss er dies noch im Urlaubsjahr verlangen. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Nicht ausreichend ist es, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr darauf verzichtet einen Urlaubsantrag zu stellen, BAG Urteil vom 29.07.2003, 9 AZR 270/02.


23.04.2004
Das Nachweisgesetz (NachwG) bestimmt, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedin-gungen schriftlich niederzulegen hat. Streitig in diesem Zusammenhang ist immer wieder die Frage von Entgeltvereinbarungen, welche schriftlich nicht festgehalten sind.

13.04.2004
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 22.01.04, AZ: 2 AZR 237/03, dass bei der Er-mittlung der Anzahl der Beschäftigten hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit des Kün-digungsschutzgesetzes auch der gekündigte Arbeitnehmer zu berücksichtigen ist, selbst dann, wenn sein Arbeitsplatz ersatzlos wegfällt (!).


24.03.2004
Der Abwerbeanruf am Arbeitsplatz ist zulässig, so der BGH in einer Entscheidung vom 04.03.2004, AZ.: I ZR 221/01. Sog. Headhunter dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeits-platz anrufen, um sie für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben. Solche Abwerbever-suche verstoßen nicht gegen das Wettbewerbsrecht, allerdings müssen sich die Personal-vermittler auf eine „erste Kontaktaufnahme“ beschränken.


11.03.2004
Eine zunächst berechtigte betriebsbedingte Kündigung bleibt auch bei einer nach dem Ablauf der Kündigungsfrist verbesserten Auftragslage und hierauf beruhender Neuanstel-lung von Mitarbeitern wirksam, ArbG Frankfurt Az: 4/17 Ca 2822/03


13.02.2004
Betriebswegeunfall: Der BGH hat am 02.10.2003 entschieden, dass Arbeitskollegen, die mit einem Sammeltransporter in einem betriebseigenen Fahrzeug und mit einem be-triebsangehörigen Fahrer zu einer auswärtigen betrieblichen Baustelle und von dort wie-der nach Hause gefahren werden, keine zivilrechtlichen Ansprüche haben, die über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen, somit insbesondere keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, BGH VI ZR 348/02 und 349/02.


25.01.2004
Beim Arbeitsrecht gibt es seit dem 01.01.04 eine Reihe von Änderungen – Stichworte: Kündigungsschutz, Klagefrist, Abfindungsanspruch, steuerliche Freibeträge, Sozialaus-wahl, Namensliste und Befristung.


19.01.2004
Kein Anspruch auf Kündigung in Muttersprache: Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, dass eine gegen ihn ausgesprochene Kündigung in seiner Muttersprache erfolgt. Eine Kündigung gilt daher auch dann mit dem Tag der Übergabe als zugegangen, wenn sie der Empfänger erst noch übersetzen lassen muss, um den Inhalt verstehen zu können. Urteil des ArbG Frankfurt/Main, 9 Ca 13036/02.


29.12.03
Arbeitszeugnis: Beschäftigte haben nach einem aktuellen Urteil des Berliner Arbeitsge-richtes Anspruch auf eine „Dankes- und Zukunftsformel“ in Ihrem Zeugnis, Az.: 88 Ca 604/03. Allerdings steht diese Rechtsprechung im Widerspruch zu der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes, vgl. BAG, Az.: 9 AZR 44/00.


12.12.03
Ein Tag Kündigungsfrist in der Probezeit ist rechtens. Legt der Arbeitgeber während der Probezeit des Arbeitnehmers eine Kündigungsfrist von nur einem Tag fest, ist dies laut eines Urteils des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main zulässig.


08.12.03
Schriftliche Rüge in der Personalakte: Ein Arbeitnehmer kann nach einem Urteil des Ar-beitsgerichts Frankfurt/Main nicht verlangen, dass eine bloße Ermahnung oder schriftliche Rüge auf seine Aufforderung hin aus seiner Personalakte entfernt wird. Darauf besteht kein Anspruch, entschieden die Richter.


21.11.03
Zum Teilzeitrecht (1): Das BAG hat das Recht der Arbeitnehmer auf Teilzeit bekräftigt, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Gericht sprach in einem Urteil vom 30.09.03 einer Verkäuferin das Recht auf Teilzeit zu, obwohl ihr Arbeitgeber dies nicht gestatten wollte.

 
13.11.03
Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bei Benotung im Arbeits-zeugnis: Nach einem Urteil des BAG vom 14.10.03 (Az: 9 AZR 12/03) muss im Zweifel der Arbeitgeber die Gründe darlegen, warum er den Arbeitnehmer unterdurchschnittlich beurteilt hat. Will dagegen ein Arbeitnehmer eine überdurchschnittlich gute Beurteilung, so liegt die Beweislast hierfür bei ihm selbst.


29.10.03
Schwarzgeldvereinbarung: Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig, so das BAG in einem Urteil vom 26.02.03, AZ.: 5 AZR 690/01.


13.10.03
Achtung! Wird ein Mitarbeiter nach einer fristgerechten Kündigung vom Arbeitgeber bis zum Vertragsende freigestellt, so ist damit nicht automatisch der ihm noch zustehende Urlaub abgegolten. Vielmehr müsse dies der Arbeitgeber eindeutig regeln, Zweifel gingen allein zu seinen Lasten (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 7Sa 953/02).


29.09.03
Stichwort Altersteilzeit: Die Stilllegung des Betriebes stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das nach § 1 Abs. 2 KSchG die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart ist und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann. Dies gilt auch für eine Kündigung durch den Insolvenzverwal-ter, so das BAG in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 5.12.2002, AZ.: 2 AZR 571/01.


11.09.03
Neueinstellung nach Entlassung: Kündigung unwirksam. Kurze Zeit nach der betriebsbe-dingten Kündigung des Mitarbeiters hatte die Firma zwei neue Arbeitnehmer eingestellt. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt vom 05.08.03, AZ.: 7 Ca 241/03, kann deshalb von einem Wegfall des Arbeitsplatzes nicht mehr gesprochen werden und gab der Klage des Gekündigten statt.


03.09.03
Die Schädigung durch „Mobbing“: Ein Schmerzensgeldanspruch wegen "Mobbing" setzt eine systematische und zielgerichtete Verletzung der Persönlichkeit des Betroffenen aus verwerflichen Motiven voraus, so das LAG Berlin in seinem Urteil vom 06.03.03, 18 Sa 2299/02.


28.08.03
Die Strafanzeige eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten kann eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen, so das BAG in seiner Entschei-dung vom 03.07.03. AZ.: 2 AZR 235/02. Die Anzeige stellt insbesondere dann eine er-hebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, wenn eine vom Arbeit-nehmer veranlasste Strafanzeige wesentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthält oder wenn sie in Schädigungsabsicht bzw. aus Rache erfolgt.

 
20.08.03
Der Arbeitnehmer darf es nicht übersehen, der Anwalt muss es wissen: Von einem - ne-ben dem Kündigungsschutzantrag - gestellten allgemeinen Feststellungsantrag sind Kün-digungen des Arbeitgebers nicht erfasst, die nach dem Schluss der mündlichen Verhand-lung vor dem Arbeitgericht ausgesprochen werden. Derartige Kündigungen sind mit einer gesonderten weiteren Kündigungsschutzklage anzugreifen, so das BAG in seinem Urteil vom 10.10.2002, AZ: 2 AZR 622/01.


01.08.03
Nach § 113 Abs.1 InsO kann der Insolvenzverwalter ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Auch dann, wenn vor Insolvenzer-öffnung der Arbeitgeber oder der vorläufige Insolvenzverwalter mit der längeren, für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Frist bereits die Kündigung erklärt hat, so der 2. Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 22.05.03, AZ.: 2 AZR 255/02.


22.07.03
Tarifauskunft: Der Verband der bayerischen Wirtschaft (vbw) informiert nach Pressemit-teilung ab sofort über Bestimmungen in bayerischen Tarifverträgen. Die telefonische Auskunft erfolgt unter der Nummer 0190 / 82 97 03, der Anruf kostet 1,86 € pro Minute.


21.07.03
Thema Sommer 2003: Hitzefrei für Arbeitnehmer? Maßgeblich ist die Temperatur im konkreten Arbeitsraum, nicht die Außentemperatur. Nach der Arbeitsschutzrichtlinie 6/1,3 Raumtemperatur (ASR) sollen in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschritten werden.


16.07.03
Kann ein Tarifvertrag die Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag der Krankheit vorsehen? Das BAG bestätigt in einem Urteil vom 26.02.03, AZ.: 5 AZR 112/02 seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2000 und entschied, dass eine derartige generelle Bestimmung rechtens ist.


01.07.03
Vom 01.07.03 an gelten neue Meldepflichten für Arbeitslose: Wer nach diesem Zeitpunkt eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, muss innerhalb einer Woche mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen und sich arbeitslos melden, so die ge-setzliche Neuregelung des § 37 b SGB III. Sonst droht eine Kürzung des Arbeitslosengel-des, die nur in Einzelfällen vermieden werden kann. Weitere Informationen über die Hot-line der Bundesanstalt für Arbeit unter 0180-52200.
30.06.03
Dem Chef den "Stinkefinger" gezeigt - Abmahnung rechtens: Das Zeigen eines "Stinke-fingers" bei Vorgesetzten rechtfertigt grundsätzlich eine Abmahnung und im Wiederho-lungsfalle die Kündigung des Arbeitnehmers, so das Arbeitsgericht Frankfurt in einer Mel-dung vom 26.06.03, AZ.: 6 Ca 11145/02. Der Arbeitnehmer hatte auf dem Firmengelän-de dem Vorgesetzten den hoch gestreckten Mittelfinger entgegengehalten. Zwischen bei-den Mitarbeitern war es offenbar bereits im Vorfeld zu Spannungen gekommen. Laut Ur-teil ist ein "Stinkefinger" eine beleidigende vulgäre Geste, die Vorgesetzte nicht hinzu-nehmen hätten.
16.06.03
In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.03.03, AZ.: 10 AZR 365/02 stellt das Gericht fest, dass es zulässig ist, an Angestellte höhere Jahreszu-wendungen als an gewerbliche Arbeitnehmer zu zahlen. Will ein Arbeitgeber aus sachli-chen Gründen die Angestellten stärker an sein Unternehmen binden und gewährt er ih-nen deshalb eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern, so haben die gewerblichen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die höhere Zuwendung aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG.
02.06.03
Verfallklauseln für Lohnnachzahlung: Ein Arbeitnehmer muss auch einen pauschalen Hinweis in seinem Arbeitsvertrag auf tarifvertraglich festgelegte Verfallsklauseln gegen sich gelten lassen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rhein-land-Pfalz in Mainz - Az.: 9 Sa 1037/02 - hervor. Die Klausel müsse nicht wörtlich in dem Vertrag wiederholt werden. Es sei Sache des Arbeitnehmers, sich über seine Tarifrechte zu informieren und diese rechtzeitig geltend zu machen. Das Gericht wies damit die Kla-ge einer Frau auf Lohnnachzahlung ab. Ihre Stelle war ohne ihr Wissen hochgestuft, die Frau aber nicht entsprechend bezahlt worden. Als sie dies später bemerkte, weigerte sich der Arbeitgeber unter Berufung auf die Verfallsklausel, den Lohn nachzuzahlen.
31.05.03
Am 31.05.03 ist Welt-Nichtrauchertag – Aktuelle Frage: Nichtraucherschutz am Arbeits-platz? Verqualmte Arbeitsplätze müssen Nichtraucher heute nirgendwo mehr hinnehmen. Dafür sorgt der neu eingeführte § 3a der Arbeitsstättenverordnung: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Ar-beitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabak geschützt sind“, heißt es darin. Und vor der Gesetzesverschärfung erklärte das BAG in einem Grundsatzurteil am 19.01.99 Betriebsvereinbarungen gegen Tabakkonsum generell für statthaft und betrach-tete es als zumutbar, Mitarbeiter zum Rauchen vor die Tür zu schicken, BAG, AZ.: 1 AZR 499/98.
21.05.03
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main berechtigt die Mitnahme be-trieblicher Akten in die Privatwohnung durch einen Arbeitnehmer nicht zur fristlosen Kün-digung, Az.: 9 Ca 8267/2002.
15.05.03
Nach einem Urteil des OLG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2003 darf trotz Abschlusses eines Aufhebungsvertrags nicht mit einer Sperrzeit belegt werden, wer ohnehin zu dem betreffenden Zeitpunkt oder früher betriebsbedingt gekündigt worden wäre, Az.: L 1 AL 7/2002.
06.05.03
Fahrtkostenersatz bei Vorstellungsgespräch: Unternehmen müssen grundsätzlich die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch übernehmen. Das hat das Arbeitsgericht Frank-furt – AZ.: 7 Ca 6251/02 - in einem Urteil entschieden. Die Richter sprachen damit einem erfolglosen Stellenbewerber 120 € Benzinkosten zu.
05.05.03
Arbeitsverträge dürfen extrem kurze Ausschlussfristen von wenigen Wochen enthalten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen da-mit die Klage eines Service-Mitarbeiters gegen einen Tankstellenbesitzer zurück. Der Ar-beitnehmer hatte ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden noch Geld für nicht genom-mene Urlaubstage gefordert.
22.04.03
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwehrte einer Teilzeitbeschäftigten den Anspruch auf eine volle Treueprämie des Arbeitgebers. Die zeitanteilige Zahlung der Zuschläge ent-spricht dem Grundprinzip bei Teilzeitbeschäftigung, wie es in dem ab 1. Januar 2001 gel-tenden Gesetz verankert ist. Der monatliche Zuschlag "zur Anerkennung der Unterneh-menszugehörigkeit" sei eine zeitabhängige zusätzliche Vergütung. Az.: 4 AZR 156/02
07.04.03
Statistik und Zahlen: An Arbeit ist kein Mangel in Deutschland – jedenfalls vor Gericht. Jedes Jahr werden ca. 3,5 Mio. Arbeitsverhältnisse beendet, davon ca. 2,1 Mio. durch den Arbeitgeber. 300.000 Kündigungen kommen vors Arbeitsgericht (von gesamt ca. 600.000 Klagen jährlich), welche auf ca. 1150 Arbeitsrichter verteilt werden. 207.000 Kündi-gungsstreitfälle werden in den ersten 3 Monaten erledigt, ca. 2.400 werden durch Urteil entschieden und ca. 1.200 gehen in die 2. Instanz (Quelle; SZ vom 05.04.03).
05.03.03
„Kündigungsschutz“ im Kleinbetrieb? Die ordentliche Kündigung bedarf zwar keines Grundes, sie kann jedoch im Kleinbetrieb nach § 242 BGB (Treu und Glauben) unwirksam sein: Stützt sich der AG auf betriebliche Umstände und kommt eine Auswahl zwischen mehreren AN in Betracht, so ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und deshalb nach § 242 BGB unwirksam, wenn schon auf den ersten Blick erkennbar ist, dass der AG ohne entgegenstehende betriebliche Interessen einem AN kündigt, der erheblich schutzwürdi-ger als vergleichbare, nicht gekündigte AN ist (BAG, Urteil vom 06.02.03, 2 AZR 672/01).
28.02.03
Gekündigte Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb von weniger als fünf Mitarbeitern sind nicht an die reguläre Frist von drei Wochen bis zur Erhebung einer Klage vor dem Ar-beitsgericht gebunden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor, Az: 1 Ca 5384/02.
10.02.03
Frauen dürfen einem Urteil des BAG vom 06.02.03 zufolge in einem Bewerbungsgespräch für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch dann nicht nach einer Schwangerschaft ge-fragt werden, wenn die Stelle für Schwangere nicht geeignet ist. Bislang galt nach BAG, dass die Frage zum Schutz des ungeborenen Kindes und bei Tätigkeiten, die Schwangere nicht ausüben können, zB Model, Sportlehrer, zulässig ist. Anders bereits die Rechtspre-chung des EuGH, der sich das BAG nunmehr anschloss (BAG, 2 AZR 621/01).
13.12.02
Nach einer betriebsbedingten Kündigung darf ein Arbeitnehmer nicht ohne weiteres frei-gestellt werden. Das hat das ArbG Frankfurt festgestellt. Es verurteilte den Arbeitgeber, den gekündigten Mitarbeiter bis zum Ende zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu be-schäftigen. Der Richter erklärte, dass gekündigte Arbeitnehmer nur im gegenseitigen Einverständnis oder aber bei „dringenden betrieblichen Belangen“ freigestellt werden dür-fen. Sonst hätten sie einen Anspruch auf „tatsächliche Beschäftigung„ bis zum Ende der Kündigungsfrist. AZ.: 4/14 Ga 207/02
11.12.02
Eine rückwirkende Herabsetzung des tarifvertraglich vorgesehenen Weihnachtsgeldes ist grundsätzlich möglich. Dies entschied das LArbG Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist nach dem grundlegenden Richterspruch, dass der Tarifvertrag eine entsprechende Ände-rungsmöglichkeit durch Betriebsvereinbarung vorsieht und die Mitarbeiter auf Grund der betrieblichen Situation mit einer Kürzung rechnen mussten. Die rückwirkende Kürzung des Weihnachtsgeldes verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. AZ.: 1 Sa 48/02
18.11.02
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az: 1 AZR 58/02) müssen Erzie-hungsurlaub oder Elternzeit mit berechnet werden, wenn sich die Höhe einer Sozialplan-abfindung nach der Beschäftigungsdauer richtet. Das Gericht gab damit in dritter Instanz einer Näherin Recht, deren Arbeitgeber, ein niedersächsischer Textilbetrieb, mit Hilfe ei-nes Sozialplans Stellen abgebaut hatte.
14.10.02
Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers: Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen aus, hat er einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den gesamten Jahresurlaub. Dies folgt aus der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung und wurde durch ein Urteil des Arbeitsge-richts Frankfurt (Az: 7 Ca 7053/02) erneut bestätigt .
12.08.02
Ein Arbeitnehmer hat nach sehr langer Krankheit keinen Anspruch auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Der Arbeitnehmer hatte im entschiede-nen Fall lediglich fünf Tage gearbeitet. Bei derart eklatanten Fehlzeiten verstoße es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, den Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung auszuneh-men, (BAG 10 AZR 709/01).
01.08.02
Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen Mobbing werden ab dem 1. August 2002 gestärkt. Arbeitnehmer können jetzt auch dann Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber verlangen, wenn er nicht alles tut, um Gesundheitsverletzungen durch Mob-bing oder Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in seinem Unternehmen zu verhindern oder dagegen vorzugehen.
29.07.02
Wird wegen gleichartiger Vergehen, z.B. wiederholter Unpünktlichkeit, mehrmals eine Abmahnung ausgesprochen, ohne dass ein Kündigung folgt, kann dies die Wirkung der Abmahnung aufheben , die Warnfunktion wird durch die häufige Wiederholung abge-schwächt. (BAG 2 AZR 609/00)
22.07.02
Eine fünf Monate andauernde ununterbrochene Krankheit rechtfertigt noch nicht die Kün-digung eines Arbeitnehmers, ArbG Frankfurt Az.: 18 Ca 1034/02. Das Freihalten der Ar-beitsstelle sei einem Unternehmen so lange zumutbar. Erst bei einer Krankheit ab acht Monaten Dauer müsse der Arbeitnehmer Anhaltspunkte dafür liefern, dass er in Zukunft wieder arbeitsfähig sein wird.
08.07.02
Wenn sich ein Betriebsrat am Arbeitsplatz provozierend parteipolitisch betätigt, kann ihm trotz des Kündigungsschutzes für Betriebsräte fristlos gekündigt werden. (LAG Hamm, Az.: 10 Sa 221/80
01.07.02
Wenn Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrages die neue Stelle nicht antreten, riskieren sie eine Vertragsstrafe. Das Gericht gab einer solchen Klage statt. Die Vereinba-rung einer Vertragsstrafe im Falle des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses sei grund-sätzlich zulässig. Deren Höhe müsse sich allerdings an der Länge der in der Probezeit üb-lichen Kündigungsfrist von zwei Wochen orientieren. Arbeitsgericht Frankfurt Az: 18 Ca 3114/02
Arbeitnehmer riskieren bei einer beharrlichen Arbeitsverweigerung stets die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer hatte laut Arbeitsvertrag die Mietfahrzeuge zu reinigen und danach an die vorgesehenen Einsatzorte zu fahren. Nachdem er wegen seines leichtsin-nigen Fahrstils mehrere Unfälle verursacht hatte, wurde ihm der Fahrdienst entzogen. Der Arbeitnehmer äußerte daraufhin: „Wenn ich nicht mehr fahren darf, wasche ich auch nicht mehr.“ Das Gericht wies darauf hin, dass der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit gehabt hätte, den Entzug des Fahrdienstes arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen. Ar-beitsgericht Frankfurt Az: 7 Ca 3408/01
22.04.2002
Der Arbeitgeber muss seit 01.04.02 von Gesetzes wegen (§ 613 V,VI BGB) die Mitarbei-ter schriftlich über einen bevorstehenden Betriebsübergang informieren, diese können binnen 1 Monat widersprechen. Die bisherige Rechtsprechung wurde damit Gesetz.
05.04.2002
Wenn ein Arbeitnehmer während des Erziehungsurlaubes mit verringerter Arbeitszeit wei-ter arbeitet, ist er so zu behandeln, als hätte er keine Arbeitsleistungen zu erbringen. Darum ist ihm das Urlaubsgeld in vollem Umfange zu gewähren, wenn der Tarifvertrag dies für Erziehungsurlauber, die keine Arbeitsleistungen erbringen, ansonsten aber voll beschäftigt werden, so vorsieht. (BAG, Urt. v. 19.03.2002 - 9 AZR 29/01)
12.03.02
Überstunden, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht "abgefeiert" werden können, wie das der Arbeitsvertrag vorsieht, müssen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 1153/01) hat damit in zweiter In-stanz der Zahlungsklage eines Arbeitnehmers, bei dem der Freizeitausgleich nicht mehr möglich war, stattgegeben.
14.02.02
Droht ein/e Angestellter/Arbeiter/in mit Krankschreibung, ist der Arbeitgeber auch bei tatsächlich vorliegenden Beschwerden zu arbeitsrechtlichen Sanktionen berechtigt.
14.02.02
Wer bei der Arbeit pfuscht muss möglicherweise mit Gehaltsabzug rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage ei-nes Vorarbeiters gegen eine Bauschlosserei zurück. Der Arbeitnehmer war von seinem Vorgesetzten mit der Anfertigung und der Montage eines Fenstergitters beauftragt wor-den, hatte aber falsche Maße genommen. Der Kunde weigerte sich daher zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag wurde daraufhin vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen. Laut Ur-teil hat der Arbeitnehmer zumindest die entstandenen Material und Lohnkosten für das fehlerhafte Gitter zu tragen. Arbeitnehmer riskierten grundsätzlich auch bei einem nur fahrlässigen Fehlverhalten Schadensersatzansprüche des Unternehmens, sagte der Ge-richtvorsitzende. Az.: 7 Za 3 877/01

31.01.02
Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar nicht für Kleinbetriebe, das BAG hat aber ent-schieden, dass auch bei Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes der Arbeit-nehmer über die Generalklausel des § 242 BGB geschützt ist. Nach Treu und Glauben ist ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren. Ist der gekündigte Arbeitnehmer erheblich sozial schutzbedürftiger als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so könnte Willkür vorliegen.
08.11.01
Will der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer geleistete Überstunden, für die ihm ein Ver-gütungsanspruch zusteht, abfeiert, so muss sich dies aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Individualabrede ergeben. Die einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber genügt nicht, auch wenn der Arbeitnehmer nicht widerspricht. Das BAG (9 AZR 307/00) gab in einem solchen Fall der Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung der Überstundenvergü-tung statt.
19.10.01
Das BAG hat am 27.06.01 zu einer immer wieder auftauchenden Frage entschieden, dass ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftragsgeber zu leistende Entgelt erhält, kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt. (5 AZR 561/99)
05.10.01
Eine geheime Video-Aufzeichnung von Mitarbeitern verletzt deren Persönlichkeitsrechte; selbst wenn durch die Videoaufzeichnung ein Diebstahl der Mitarbeiterin dokumentiert wird, darf der Arbeitgeber darauf keine Kündigung stützen. Dies hat das LAG Hamm kürzlich bestätigt, Az.: 11 Sa 1524/00.
02.10.01
Ein Fallbeispiel zum Weisungsrecht des Arbeitgebers: gemäß der Entscheidung des BAG vom 27.09.01, AZ: 6 AZR 577/00, ist " Regen machen " gleichzusetzen mit Schlagzeug spielen. Ein Musiker hatte - erfolglos - auf zusätzliche Vergütung geklagt, weil er als aus-gebildeter Schlagzeuger nicht ein mit kleinen Steinchen gefülltes Rohr bedienen wollte, dies sei Sache einer Aushilfe oder eines Geräuschspezialisten.
14.02.2001
Die bloße Anwesenheit am Arbeitsplatz reicht nicht aus, um Überstunden bezahlt zu be-kommen. Arbeitnehmer müssen vielmehr bei der Forderung nach Bezahlung ihrer Über-stunden Art und Umfang ihrer Tätigkeit nachweisen. (LAG Frankfurt am Main,
Az: 3 Sa 1999/99).
01.01.2001
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist in Kraft getreten. Ein Ar-beitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und dessen Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, hat nun einen Anspruch auf Teilzeit-arbeit, es sei denn, betriebliche Gründe stehen entgegen. Dabei muss ihm der entspre-chende Anteil des Arbeitslohnes eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Kollegen ge-zahlt werden, eine Schlechterstellung ist unzulässig.
26.10.2000
Gemäß dem Umwandlungsgesetz (UmwG) gilt für die Abspaltung eines Betriebsteils des-sen § 321. Danach bleibt der bisherige Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte des abgespaltenen, bisher ihm zugeordneten Betriebsteils weiter nur unter der Vorausset-zung, dass der neue Betriebsteil auch über die in § 1 BetrVG genannte Arbeitnehmerzahl, derzeit 5 Arbeitnehmer, verfügt.
Das Übergangsmandat endet spätestens 6 Monate nach Wirksamwerden der Spaltung, egal, ob bis dahin ein neuer Betriebsrat für den neuen Betrieb besteht. Wenn also noch vor Ablauf der 6 Monate der abgespaltene Betriebsteil auf 5 AN anwächst, so bleibt wohl das Übergangsmandat und der bestehende Betriebsrat muss unverzüglich Wahlvorstände für die Wahl des Betriebsrat für den neuen Betriebsteils bestellen. Dann würde das Über-gangsmandat enden, sobald der neue Betriebsrat gewählt ist und das Wahlergebnis be-kanntgegeben ist, spätestens aber wiederum nach Ablauf der 6 Monate.
20.10.2000
Die Anforderungen in der Arbeitswelt werden immer höher, ihnen ist in vielen Fällen nur mit Fortbildungsmaßnahmen zu begegnen. Trägt der Arbeitgeber diese Kosten, besteht ein Interesse, den Arbeitnehmer durch Rückzahlungsvereinbarungen entsprechend zu binden. Dies geht jedoch nicht für alle Ausbildungskosten und bei der Formulierung der Klauseln sollte große Sorgfalt angewandt werden. Wir verweisen auf den sehr guten Auf-satz in MDR 2000,1115.

04.10.00
Gesetzliche Kündigungsfristen beim Arbeitsverhältnis. Vielfach wird in Arbeitsverträgen pauschal auf die Geltung der gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen. Zu Ihrer Information finden Sie deshalb hier die Fristen, die der  Arbeitgeber / Arbeitnehmer bei einer ordentlichen (nicht bei der außerordentlichen) Kündigung nach § 622 BGB beachten muss:

Kündigung

  - durch Arbeitgeber

 - durch Arbeitnehmer

Grundsatz

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats

Probezeit (max. 6 Monate)

2 Wochen

2 Wochen

In einem Betrieb/Unternehmen gelten bei längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses (ohne Einrechnung der Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers) folgende gesetzliche Fristen für die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber:

Arbeitsverhältnis besteht 

Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

  2 Jahre 

2 Monate

  5 Jahre

3 Monate 

  8 Jahre

4 Monate 

10 Jahre

5 Monate 

12 Jahre

6 Monate 

15 Jahre

7 Monate

15.03.00
Das Verfahren im Arbeitsrecht soll mit Wirkung ab dem 01.05.2000 vereinfacht und be-schleunigt werden. Gleichzeitig wird ein neuer § 623 in das BGB aufgenommen, der aus-schließlich die Schriftform für Kündigungen und sonstige Beendigungen vorsieht.
21.09.1999
Nicht alles läßt sich gegenüber dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht durchsetzen: Der Anspruch auf die Überlassung eines, ansonsten korrekten, Zeugnisses ohne Falze wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.
01.04.99
Änderungen bei der Anrechnung von Abfindungen (Arbeitsrecht) auf das Arbeitslosengeld gebilligt: Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz gebilligt. Das vom Deutschen Bundestag am 04.03.1999 beschlossene Gesetz sieht vor, die durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz 1997 geschaffene Rege-lung (§ 140 SGB III) zu streichen, nach der Entlassungsentschädigungen, die ein Arbeit-nehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von seinem bisherigen Arbeitge-ber erhält, nach Abzug der Steuern und bestimmter Freibeträge auf die Hälfte des Ar-beitslosengeldes angerechnet wird. Der Gesetzgeber hat nunmehr die früheren §§ 117 und 128 AFG wieder in Kraft gesetzt.
22.03.99
Nach dem Bundesratsbeschluß herrscht erhebliches Informationsdefizit über die neuen Regeln bei den 630-DM-Jobs. Die Sozialversicherungen müssen die Arbeitgeber erst mit dem neuen Meldeverfahren und der Beitragsberechnung vertraut machen, im jetzigen Zeitpunkt liegen die Durchführungsbestimmungen noch nicht vor. Folgendes ist aber jetzt schon verbindlich: Wer dauerhaft mit einem Monatsentgelt von nicht mehr als 630,00 DM beschäftigt ist, für den führt der Arbeitgeber künftig pauschale Sozialbeiträge ab, 12% an die Renten-, 10% an die Krankenversicherung. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäfti-gungen und/oder ein versicherungspflichtiger Hauptjob werden zusammengerechnet, es sind dann die normalen Sozialbeiträge zu zahlen. Lediglich die kurzfristige Beschäftigung oder Saisonbeschäftigung von höchstens 2 Monaten unterliegt der neuen Beitragspflicht nicht, es bleibt bei der alten Pauschalbesteuerung. Steuerlich ist der 630-DM-Job nur dann unbelastet, wenn der Arbeitnehmer eine Freistellungsbescheinigung des Finanzam-tes - jedes Jahr neu - vorlegt, anderenfalls muß der Arbeitgeber die Steuer einbehalten, weil er für deren Abführung haftet. Entsprechendes gilt für Privathaushalte, diese erhal-ten vom Arbeitsamt eine Betriebsnummer und werden in dieser Hinsicht zu kleinen Un-ternehmen.
01.01.99
Die geplante Steuerreform wirft ihre Schatten auf das Arbeitsrecht voraus, in dem auch Abfindungen nicht mehr steuerrechtlich begünstigt werden sollen. Völlig steuerfrei bleibt grundsätzlich nur noch ein Betrag von DM 12.000,00, bei einer 50-jährigen Person, die bei ihrem Arbeitgeber mindestens 15 Jahre beschäftigt war, DM 15,000,00, bei 55/20 DM 18.000,00. Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass aufgrund der schon vor einiger Zeit in Kraft getretenen Änderungen im Arbeitsförderungsgesetz die erhaltene Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.